Logoanwendung für Lizenznehmer ab 1.1.2023
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Gemeinschaftsmarke ab 1.1.2023 wie folgt zu verwenden:
Die Marke darf auf Brief- und Geschäftspapieren, in Ausstellungs-, Geschäfts- oder sonstigen Betriebsräumen, auf der Fassade des eigenen Betriebsgebäudes, auf Kraftfahrzeugen, auf Hinweis- sowie Baustellentafeln und dgl. positioniert werden, wobei die Domain www.afi.at und der Hinweis „Eine Marke des Aluminium-Fenster-Instituts“ in unmittelbarer Nähe der Marke anzubringen ist.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Gemeinschaftsmarke mit der Bezeichnung „Eine Marke des Aluminium-Fenster-Instituts“ auf der Webpräsenz seines Unternehmens wiederzugeben. Die Abbildung der Gemeinschaftsmarke ist jedoch mit einem Hyperlink zu hinterlegen, der auf die Website des Aluminium-Fenster-Instituts www.afi.at führt. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer berechtigt, die Gemeinschaftsmarke in seiner E-Mail-Signatur zu verwenden, jedoch ebenfalls nur unter Hinterlegung eines Hyperlinks auf die Website www.afi.at.
Die Grafik der Marke ALU-FENSTER des Aluminium-Fenster-Instituts steht ab 1. Jänner 2023 unter dem Link www.afi.at/lizenz-logo inkl. der Bezeichnung „Eine Marke des Aluminium-Fenster-Instituts“ und dem Hinweis auf die Website des Aluminium-Fenster-Instituts www.afi.at zur Verfügung.
Jede darüberhinausgehende Benutzung bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Lizenzgeber.
Vollständiger Lizenz-Vertragstext und Vertragsbedingungen: www.afi.at/lizenz
AFI-HOMEPAGE: www.alufenster.at